Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Firma Friedr. HUTH Nachf. bringt ihre Website in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, wonach unser Internetshop barrierefrei zugänglich sein soll.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Teilbereiche, die von unserem Administrator noch bearbeitet werden, sind:
· Farbkontrastprobleme
Hier werden die Farben angepasst, um die WCAG 2.1 AA-Konformität sicherzustellen
· ARIA-Referenzen
Fehlerhafte ARIA-Referenzen beeinträchtigen die Nutzung für assistierende Technologien (z.B. Screenreader für blinde Menschen), diese befinden sich noch in der Korrektur.
· HTML-Semantik optimieren
Die WCAG 2.1 AA-Konformität zur Bedienbarkeit per Tastatur befindet sich in der Umsetzung .
Derzeit entspricht unsere Website noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0. Wir arbeiten jedoch aktiv daran, die Zugänglichkeit zeitnah zu verbessern.
Diese Bereiche werden in den nächsten Tagen zugänglich sein.
Stand 25.Juni.2025
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen trotzdem Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.huthskaffee.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Sie können uns gern per Post, per E-Mail oder auch telefonisch kontaktieren:
Auch können Sie natürlich gern alle weiteren Anliegen die unseren Internetshop betreffen, z.B. Nachfragen-, Änderungen-, Erweiterungen Ihrer Bestellung, oder auch Ihrer Adress- oder Versanddaten über die angegebenen Kontaktdaten persönlich klären.
Friedrich Huth Nachf.
Herr Pommerien
Großer Plan 7
29221 Celle
Telefon:
05141 6008
Telefax:
05141 6009
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter
Kontaktmöglichkeit, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen
Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem
Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen
Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen,
zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand
eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Telefon: +49 (0)511
120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de